Richtstätten

Die seit dem Mittelalter bestehenden Richtstätten befanden sich außerhalb der Stadtmauer, wobei die Hinrichtungen nicht selten den Charakter eines Volksfestes hatten. Bereits 1409 wurde ein Galgen vor dem Wilsdruffer Tor auf der Viehweide erwähnt, der mehrfach erneuert werden musste. An gleicher Stelle wurde 1562 ein neuer Richtplatz, der sogenannte „Rabenstein“, erbaut (etwa Stiftstraße/Ermischstraße). Auf dem „Rabenstein“ wurden 1650 die letzten Exekutionen vollzogen. 1732 wurde die Richtstätte abgebrochen und nach der Neustädter Seite verlegt. Auch Altendresden hatte seit 1562 eine Richtstätte. Der Galgen mit seiner steinernen Treppe befand sich vor dem Schwarzen Tor (Südseite vom Albertplatz) und wurde das „Gericht“ genannt. Beim Bau der neuen Befestigungsanlagen entfernte man 1732 die Richtstätte und erbaute sie am Weg zum Fischhaus neu. Eine Richtstätte besonderer Art wurde 1601 als Blutgerüst auf dem Jüdenhof, gegenüber dem heutigen Verkehrsmuseum, aufgestellt. Hier fand die Hinrichtung des Kanzlers Crell mit dem Schwert statt. Eine weitere Richtstätte befand sich 1740/1837 zwischen Friedrichstadt und der Löbtauer Brücke; sie wurde das „Gerichte“ oder „Scharfrichterei“ genannt. Im November 1737 erbaute man mit großen Feierlichkeiten vor dem Pirnaischen Tor am Blasewitzer Tännicht, auf dem Tatzberg einen neuen Galgen. In Leubnitz wurde noch 1821 der ehemalige Platz des Leubnitzer Galgens an der Kauschaer Straße als Richtstätte erwähnt.

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