Bürgerwehr

eine seit dem Mittelalter bestehende städtische Wach- und Ordnungsmannschaft. Anfangs waren alle Bürger zum Waffendienst verpflichtet und mussten, wenn es nottat, auch im Gefolge der Landesherren Kriegsdienst leisten. Dieser Kriegsdienst hörte im 16. Jahrhundert auf, weil der Landesherr angeworbene Landsknechttruppen hielt und später die stehenden Heere aufkamen. Der Wach- und Ordnungsdienst der Bürgerwehr blieb auch dann weiter bestehen, als Kurfürst Christian I. 1587 die militärisch organisierte 100 Mann starke Stadtgarde einrichtete und Dresden 1708 eine stehende Garnison erhielt. 1588 erließ Kurfürst Christian an den Rat der Stadt die Verordnung: „... daß wegen in Aussicht stehender Kriegsunruhen sofort eine Musterung der Bürgerwehr vorgenommen werden solle“. Das Ergebnis war, dass die wehrhafte Bürgerschaft aus 2.275 Mann bestand, worunter 829 Bürgerschützen und 9 Trommelschläger mit Pfeifern waren.

Besonders bei Abwesenheit der Garnison, bei Festlichkeiten oder schweren Unglücksfällen trat die Bürgerwehr in Aktion. Die Aufgabe, die Wehrhaftigkeit der Bürgerschaft zu erhalten, übernahmen 2 Schützengesellschaften. Zum einen war es die Bogenschützengesellschaft (seit 1446) und zum anderen die Büchsen- und Scheibenschützengesellschaft (seit 1586).

Wenn Bürger zu Diensten in die Bürgerwehr herangezogen werden sollten, wendeten sich die städtischen Behörden zuerst an die beiden Schützengesellschaften. Als 1765 die Verteidigungsangelegenheiten den Händen der Stadt entzogen und staatlich wurden, hörte auch die Bürgerwehr auf zu bestehen. Bürgergarde.

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