Bürgergarde

staatliche polizeiliche Hilfstruppe, die aus der 1765 aufgelösten städtischen Bürgerwehr entstand. Wegen der Kriegsunruhen wurde im Jahre 1809 die neugegründete Bürgergarde, auch Nationalbürgergarde oder Nationalgarde genannt, auf dem Altmarkt vereidigt. Die Bürgergarde basierte auf dem in der französischen Revolution zur Geltung gekommenen Gedanken der Volksbewaffnung. Sie sollte sowohl zur Erhaltung der Polizei als auch zur Verteidigung der Stadt dienen.

Alle tauglichen Bürger bis zu 60 Jahren, ausgenommen Gelehrte, Künstler, Beamte, Geistliche, Lehrer, Offiziere und Adlige, waren dienstpflichtig. Ältere Bürger konnten bei Einberufung einen Stellvertreter benennen. Die Bekleidung und Bewaffnung hatte grundsätzlich jeder Gardist selbst zu beschaffen, was sich von vornherein als undurchführbar erwies. Die Offiziere wurden rangmäßig denen der Armee gleichgestellt. Bis zum Ende der Freiheitskriege hatte die Bürgergarde die unterschiedlichsten Aufgaben. So wurde sie für Wachdienste, bei Feuersbrünsten, für Gefangenentransporte, zur Spalierbildung, für Paraden und zur Verhinderung von Plünderungen eingesetzt. Selbst während der Besetzung Dresdens im Jahre 1813 blieb die Bürgergarde bestehen. Obwohl in anderen sächsischen Städten nach dem Friedensschluss die Bürgergarde aufgelöst wurde, blieb sie in Dresden auf Wunsch des Königs bestehen. 1830 wurde sie mit der Schützengesellschaft vereinigt. Noch im selben Jahr, am 4. Dezember, wurde die Bürgergarde aufgelöst, da sie während der revolutionären Unruhen im September des Jahres (Revolutionäre Bewegung 1830/31) mit den Aufständischen sympathisierte und sich in den Augen der Regierung für die Erhaltung der „althergebrachten Ordnung“ als unzuverlässig erwiesen hatte. An die Stelle der Bürgergarde trat die bereits am 10. September 1830 gegründete Kommunalgarde.

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