Geschoss

auch „der Schoss“: ursprünglich die einzige ständige Steuer und damit zugleich wichtigste Einnahmequelle der Stadt (1284 erstmals erwähnt). Das Geschoss war eine gemischte Einkommens-, Grund- und Gewerbesteuer. Es überwog aber die Eigenschaft einer Grundsteuer. Ansässige versteuerten ihren gesamten Grundbesitz, seit 1499 aber nur noch ihre Häuser. Unansässige Bürger mussten dagegen ihren gesamten Besitz und das Bürgerrecht versteuern. Die vorstädtischen Hausgenossen (Unansässige) waren erst seit Ende des 15. Jahrhunderts geschosspflichtig. Die Häuser einiger Adliger und der Geistlichkeit, die sogenannten Freihäuser (1474 waren es 26), waren vom Geschoss befreit. Grundlage für die Erhebung des Geschoss waren die (seit 1396 überlieferten) Geschossregister, die auch die einzige Quelle für die Kenntnis der Einwohnerzahlen des spätmittelalterlichen Dresdens sind.

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