Bürgerrecht

von den Anfängen der Stadt bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts geltendes Recht, das von Einwohnern erworben werden musste, die innerhalb des Weichbilds von Dresden Grund und Boden erwerben, ein Handwerk ausüben oder Handel treiben wollten. Mit dem Bürgerrecht waren auch Pflichten verbunden: in älterer Zeit der persönliche Waffendienst bei Verteidigung der Stadt, später Wachdienste zum Schutze der Stadt (vor allem bei Feuergefahr). Für den Erwerb des Bürgerrechts war der Nachweis ehelicher Geburt durch zwei Zeugen oder ein Geburtsbrief erforderlich. Bei der Aufnahme eines Bürgers musste von diesem der Bürgereid geleistet und eine Gebühr entrichtet werden, von der die Bürgersöhne befreit waren. Wer sich der Stadtbehörde widersetzte oder einen schlechten Lebenswandel führte, der verlor das Bürgerrecht und musste meistens mit einer Stadtverweisung rechnen. Auch durch Wegzug aus der Stadt oder bei Einstellung der Steuerzahlungen erlosch das Bürgerrecht. Die im Stadtarchiv für die Jahre 1533/1851 vorhandenen Bürgerbücher sind eine wichtige Quelle für familiengeschichtliche und soziologische Forschungen.

zurück