Flemmings Blindenanstalt

am 2. Januar 1809 vom Privatgelehrten Emanuel Gottlieb Flemming auf der damaligen Badergasse eröffnete erste sächsische Blindenanstalt. Nach dem Tod Flemmings im Jahre 1820 errichtete der Kaufmann Schütz in Dresden noch eine Beschäftigungs- und Unterrichtsanstalt für erwachsene Blinde, die 1825 mit Flemmings Blindenanstalt vereinigt wurde. 1830 erhob König Anton Flemmings Blindenanstalt zur Staatsanstalt (Königliche Landesblindenanstalt). 1836 siedelte sie in das Anstaltsgebäude auf die Chemnitzer Straße Nr. 4 über. Die Anstalt war zur Aufnahme von 225 bildungsfähigen Blinden eingerichtet, die ab sechstem Lebensjahr neben der allgemeinen Schulbildung eine technische Ausbildung zur Erwerbsfähigkeit erhielten. Durch Stiftungen und Vermächtnisse bestanden in der Königlichen Landesblindenanstalt über 80 Freistellen für unbemittelte Blinde. Die in der Anstalt gefertigten Handarbeiten, wie Bürsten- und Seilerwarenerzeugnisse, wurden im institutseigenen Geschäft verkauft. Geeignete Zöglinge wurden als Klavierstimmer ausgebildet. 1910 verlegte man Flemmings Blindenanstalt nach Chemnitz.

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