erster urkundlich erwähnter Stadtschreiber, gest. 1402. Ab 1380 Ratsherr, 1396 auch Bürgermeister. B. stellte wahrscheinlich das erste Stadtrechtsbuch („Willkür“) zusammen.
erster urkundlich erwähnter Stadtschreiber, gest. 1402. Ab 1380 Ratsherr, 1396 auch Bürgermeister. B. stellte wahrscheinlich das erste Stadtrechtsbuch („Willkür“) zusammen.